GEZ: Rundfunkgebühren auch fürs iPhone!

Wie iFUN.de auf Nachfrage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erfahren hat, wird für das iPhone tatsächlich ab dem 01.01.2009 Rundfunkgebühr fällig. Zwar ist es mit dem iPhone, mangels Flash-Unterstützung, nicht möglich die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen zu nutzen, dennoch wird das iPhone als neuartiges Rundfunkgerät gewertet. Damit sind monatlich 5,76 EUR fällig, es sei denn, man nutzt das iPhone privat und hat bereits sein Radio angemeldet. Dann zählt auch das iPhone als Zweitgerät.

Nähere Infos zum Thema inkl. Zitate aus der Antwort der GEZ gibt es hier.

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Technik: Bilder ins Web – Was zu beachten ist

 

Möchte man seine Bilder der breiten Öffentlichkeit vorstellen bietet sich das Internet natürlich an. Egal ob über die eigne Homepage, den eigenen Blog, über Flickr oder andere Communities.

Aber egal wie, man sollte ein paar Dinge beachten, wenn man Bilder ins Internet stellt:

Was darf veröffentlicht werden:

Möchte man was ins internet Stellen, solle man sich darüber im Klaren sein, dass man das Bild auf der ganzen Welt anschauen und darauf reagieren kann, das macht ja gerade den Reiz aus. Deshalb ist aber um so mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Motive gefragt.Nicht alles was ich fotografiert habe, darf ich veröffentlichen:

Manche Bauwerke sind durch Urheberrecht geschützt (z.B. die Pyramiden des Louvre in Paris) , in Deutschland gibt es in wiederum die sogenannte “Panoramafreiheit”. Diese ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Viele Information findet man hier: http://www.fotocommunity.de/info/Panoramafreiheit

Bei Personenaufnahmen ist es noch viel kritischer. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und darf deshalb nicht einfach so auf einem Foto ins Internet gestellt werden. Natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen, z.b. bei Personen der Zeitgeschichte. Weitere Informationen findet man hier: http://www.fotocommunity.de/info/Recht_am_eigenen_Bild

Ich würde Grundsetzlich empfehlen, Fotos auf denen Peronen abgebildet sind, nur ins Internet zu stellen, wenn ich deren Einverständnis habe (zumindest mündlich, am besten schriftlich). So ist man auf der sicheren Seite und beugt Ärger vor. Übrigens kann man die alte “Regel”, bei mehr als fünf Personen auf einem Bild gilt das alles nicht, getrost als Märchen in die Tonne treten.

Für People-Aufnahmen mit Modellen empfehle ich den folgenden Post: http://blog.magistus.de/2007/10/03/model-release/

Auch bei Events ist es durchaus machbar, die fotografierten Personen, z.B. Künstler nach oder besser schon vorher um Erlaubnis zu fragen. Vielleicht kann man ihnen hinter per Mail eine Auswahl der Fotos schicken und um Feedback und die Genehmigung zur Veröffentlichung bitten. Ich habe da bis jetzt immer sehr gute Erfahrung gemacht.

Hinweis: Ich kann, darf und möchte keine Rechtsberatung geben. Die oben gemachten Aussagen stellen meine Sicht der Dinge dar. Keine Gewähr für ihre Richtigkeit!

Kopieren – Stehlen der Bilder:

Jeder muss sich im Klaren darüber sein, dass seine Bilder, sobald sie im Internet sind, automatisch auch kopiert und anderweitig verwendet werden können. Rechtlich selbstverständlich nicht! Nur weil man etwas ins Internet stellt, verliert man sein Urheberrecht nicht (hier allerdings auf die AGBs der Website achten), technisch ist es aber nun mal eine Tatsache.

Da nützen auch alle techn. Tricks mit JavaScript, Flash o.ä. nichts. Am Ende bekommt man mit einem Screenshot alles gespeichert.

Da man also die technischen Tatsachen nicht wegdiskutieren kann und die rechtliche Seite viele überhaupt nicht interessiert (bis die erste Abmahnung ins Haus flattert), kann man zumindest die Größe des Bilder so verändern, dass eine echte kommerzielle Nutzung der eigenen Bilder nicht mehr viel Sinn macht. Auch ein “Wasserzeichen” in Form eines sichtbaren Hinweises auf den Fotografen sind kein Fehler.

Bearbeitung:

Möchte man seine Bilder im Internet präsentieren, macht es zu allererst Sinn, die Größe der Bilder auf das Medium Internet anzupassen (nicht nur wegen dem Bilder-Klau).

Größe:

Es ist Fakt, dass Bilder am besten in einer Größe dargestellt werden sollten, in der das Bild am Monitor im Browserfenster komplett zu sehen ist, ohne das der Browser das Bild “künstlich” verkleinert. Insbesondere da die Zoom-Funktion der meisten Browser zwar o.k. ist, die Qualität des Verkleinerung oftmals aber nicht den eigenen Ansprüchen genügen dürfte.

Stellt man Bilder einer einigermassen aktuellen Kamera in voller Größe in Web, schlägt diese Zoom-Funktion aber unausweichlich zu, mal vom hohen Speicherbedarf der Datei und der langen Ladezeit ganz abgesehen.

Deshalb empfehle ich, Bilder direkt im Bildbearbeitungsprogramm auf eine Präsentationsgröße, die einem angemessen erscheint, zu skalieren. Ich persönlich finde da die Vorgaben der Fotocommunity, mit einer maximalen Kantenlänge von 1000 x 1000 Pixel, sehr passend. Ich achte sogar darauf, dass die Höhe meiner Bilder nicht über 800 Pixel geht.

Achtung: Unbedingt darauf achten, dass man Bilder die verkleinert wurden in aller Regel nachschärfen sollte!!

Ist die Größe erledigt sollte man noch auf den Fallstrick des Farbraums achten…

Farbraum:

Arbeitet man beispielsweise mit Adobe Photoshop wird das, logischer weise in JPEG gespeicherte, Foto per Default in dem Farbraum abgespeichert, mit dem man gearbeiet hat. Das kann sehr häufig der Adobe RGB sein (weil das in der Kamera direkt so eingestellt wurde, oder Lightroom Bilder im Adobe RGB weitergereicht hat). Zur Bearbeitung und für viele andere Gelegenheit sicherlich ein sehr sinnvoller Farbraum.

Leider werden aber Bilder, die mit einem Adobe RGB Farbproviel gespeichert wurden, mit den meisten Browser extrem falsch dargestellt, die Farben stimmen überhaupt nicht mit dem Original überein. Das liegt daran, dass die meisten Browser das Farbprofil einfach ignorieren.

Deshalb ist dringend anzuraten, bei Bilder die für das Web bestimmt sind, sRGB als Farbraum zu verwenden. Nur so ist sichergestellt, dass die Ergebnisse über all, von der Unterschieden der versch. Monitore mal abgesehn, gleich aussehen.

Möchte man bei der Bearbeitung Zeit sparen und einige Dinge aus der Hand geben, gibt es mit dem Webservice “MMP – Mach mich Passig!” eine schnelle Alternative.

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Model Release – Beispiele und Informationen

Wenn man gerne Personen fotografiert, egal ob auf Events, im Studio oder einfach so auf der Straße, ist eine Veröffentlichung im Internet oder anderen öffentlichen Platformen sehr problematisch. Abhilfe schafft hier ein Model-Vertrag (Model Release).

Hier zwei Varianten eines Model Release die mir freundlicherweise von Patrick Labuschat (Assessor Jur.) erstellt wurden:

Weitere Beispiele und Informationen zu diesem Thema findet man auch unter

 

 

Hinweis
Die oben verlinkten Dokumente sind Vorschläge!
Ich kann, darf und möchte keine Rechtsberatung geben und genausowenig behaupten dass dieser Vorschlag rechtlich sicher ist!

 

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